Außerordentliche Kündigung: Was ist das eigentlich und was muss man beachten?

Ein unerwartetes Jobende oder der dringende Wunsch, einen Arbeitsplatz zu verlassen – eine außerordentliche Kündigung kann eine Herausforderung sein. Aber keine Sorge, hier erhältst Du alle nötigen Informationen, um richtig zu handeln.

Was genau ist eine außerordentliche Kündigung?

Die außerordentliche Kündigung, oftmals auch als fristlose Kündigung bezeichnet, ist ein drastischer Schritt, der das Arbeitsverhältnis sofort beendet – ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen. Dieses "Notfallwerkzeug" kommt nur zum Einsatz, wenn gravierende Gründe vorliegen, die es unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Frist oder bis zur vereinbarten Beendigung fortzusetzen.

Es handelt sich also um eine außergewöhnliche Maßnahme, die sowohl von Arbeitnehmer·innen als auch von Arbeitgebern angewandt werden kann, wenn schwerwiegende Verstöße gegen die gegenseitigen vertraglichen Pflichten dies rechtfertigen. Solche Verstöße können beispielsweise grobes Fehlverhalten am Arbeitsplatz, Diebstahl oder andauernde Arbeitsverweigerung sein. Wichtig zu wissen ist, dass die außerordentliche Kündigung immer einer sorgfältigen Prüfung und einer rechtlich fundierten Begründung bedarf, um späteren Auseinandersetzungen vor Gericht standhalten zu können.

Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?

Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die es einer der beiden Vertragsparteien – also Dir oder Deinem Arbeitgeber – unmöglich machen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Sie dient als letztes Mittel und wird oft als "Notbremse" bezeichnet.

Gründe, wieso Du außerordentlichen gekündigt werden könntest:

  • Vertrauensbruch: Dies könnte der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter firmeninterne Informationen an Konkurrenten weitergibt oder wenn ein Arbeitgeber wiederholt ungerechtfertigt die Lohnzahlung verzögert oder aussetzt.
  • Strafrechtliche Vergehen: Dazu zählen Diebstahl oder Betrug am Arbeitsplatz, aber auch gewalttätiges Verhalten gegenüber Kolleg·innen oder Vorgesetzten.
  • Gefährdung der Gesundheit am Arbeitsplatz: Beispiele hierfür sind das Missachten von Sicherheitsvorschriften durch den Arbeitgeber, was zu einem ernsten Unfallrisiko führt, oder das wiederholte Erscheinen eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
  • Erhebliche Pflichtverletzungen: Das Nicht-Erscheinen zur Arbeit ohne triftigen Grund oder das Verweigern zugewiesener Arbeitsaufgaben ohne berechtigte Gründe fallen ebenfalls in diese Kategorie.

Diese Liste ist nicht abschließend, aber sie vermittelt eine Vorstellung davon, welche Arten von Verhalten das Arbeitsverhältnis so belasten können, dass eine sofortige Trennung in Erwägung gezogen wird. Jeder Fall muss jedoch individuell betrachtet und oft rechtlich geprüft werden, bevor die außerordentliche Kündigung tatsächlich ausgesprochen wird.

Gründe, wieso Du außerordentlichen kündigen könntest:

Wenn ein Unternehmen gravierende Verfehlungen begeht, kann ebenfalls eine Situation entstehen, in der Arbeitnehmer·innen zu dem starken Mittel einer außerordentlichen Kündigung greifen müssen. Hier sind einige exemplarische Gründe:

  • Verstöße gegen das Arbeitsrecht: Dazu gehören unter anderem die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen, etwa wenn trotz sicherheitsrelevanter Bedenken der Mitarbeitenden keine ausreichenden Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz bereitgestellt werden.
  • Ausbleibende oder verspätete Lohnzahlungen: Wenn der Arbeitgeber wiederholt das Gehalt nicht oder zu spät auszahlt, stellt dies eine erhebliche Vertragsverletzung dar.
  • Schweres Fehlverhalten von Vorgesetzten: Das kann sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder auch Mobbing am Arbeitsplatz umfassen, wobei der Arbeitgeber nicht gegen diese Vorkommnisse vorgeht.
  • Illegale Tätigkeiten des Unternehmens: Sollten Arbeitnehmer·innen dazu aufgefordert werden, gesetzeswidrige Handlungen im Namen des Unternehmens auszuführen, ist das ein starker Kündigungsgrund.
  • Schwerwiegende Änderungen der Arbeitsbedingungen: Wenn beispielsweise ohne Zustimmung oder Vorankündigung eine erhebliche Gehaltskürzung erfolgt oder die Tätigkeit weit entfernt vom vereinbarten Arbeitsort durchgeführt werden muss.

Diese Gründe berechtigen in der Regel die Arbeitnehmer·innen zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses, sofern das Fehlverhalten nachweislich besteht und keine Besserung eingetreten ist, trotz möglicher Abmahnungen oder Gespräche zur Klärung der Situation.

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Die Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung muss rechtzeitig ausgesprochen werden. Sobald Du oder Dein Arbeitgeber Kenntnis von den schwerwiegenden Gründen erlangt, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, beginnt eine gesetzliche Frist von zwei Wochen zu laufen. Diese ist unbedingt einzuhalten, denn nach Ablauf dieser Zeit ist eine außerordentliche Kündigung aus denselben Gründen nicht mehr möglich. Versäumst Du diese Frist, gilt die außerordentliche Kündigung rechtlich als unwirksam und das Beschäftigungsverhältnis bleibt bestehen. Daher gilt es, schnell und besonnen zu handeln.

Der feine Unterschied: Ordentlich vs. außerordentlich kündigen

Während die ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist verbunden ist, kann die außerordentliche Kündigung ohne Frist erfolgen. Wichtig ist hier jedoch ein stichhaltiger Grund.

Deine Handlungsmöglichkeiten

Wenn Du eine außerordentliche Kündigung aussprechen möchtest oder musst, halte Dich an Folgendes:

  • Sammle Beweise und halte den Kündigungsgrund schriftlich fest
  • Beachte die Zwei-Wochen-Frist
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen

Falls Du eine fristlose Kündigung erhältst, gehst Du so vor:

  • Prüfe die Rechtmäßigkeit, eventuell mit anwaltlicher Hilfe
  • Informiere Dich über deine Rechte auf Abfindung oder andere Leistungen
  • Erwäge gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage

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Bereit für den nächsten Schritt

Egal, aus welchen Gründen eine außerordentliche Kündigung im Raum steht, es ist eine Gelegenheit, Neues zu wagen. Bleib informiert, suche Unterstützung und nutze die Chance, die Weichen neu zu stellen.

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